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KFN - Gewalt gegen Polizeibeamte
 
 

Gewalt gegen Polizei


ProjektmitarbeiterInnen

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Prof. Dr. Christian Pfeiffer (Projektleitung)
Karoline Ellrich (quantitativer Teil)
Bettina Zietlow (qualitativer Teil)

Kurzbeschreibung

Aufgrund zahlreicher Medienberichte zu Übergriffen auf Polizeibeamte sowie der Initiative des niedersächsischen Innenministers Schünemann, läuft derzeit die Studie „Gewalt gegen Polizeibeamte“.

In der Zeit vom 8.Februar bis zum 28.März 2010 erhielten im Rahmen einer Onlinebefragung alle etwa 85.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen die Möglichkeit, Angaben zu ihren Gewalterfahrungen im Dienst während der vergangenen 5 Jahren zu machen.
Presseerklärung    (als PDF-Datei).

Das Projekt knüpft an eine KFN-Studie aus dem Jahr 2000 an, im Rahmen derer über 1.500 Beamte, die aufgrund eines Gewaltübergriffs mindestens sieben Tage dienstunfähig waren bzw. die einen Gewaltübergriff mit Tötungsabsicht erlebten, befragt wurden. Die laufende Studie geht aber in verschiedener Hinsicht über diese Vorgängerstudie hinaus:

Erstens wurden auch Polizeibeamte einbezogen, die nach einem Gewaltübergriff einen Tag bis sechs Tage dienstunfähig waren. Zweitens nahmen auch jene Beamten und Beamtinnen an der Befragung teil, die zwar einen Übergriff erlebt haben, aber deshalb nicht dienstunfähig waren. Drittens erfolgt parallel zur quantitativen Bestandsaufnahme eine qualitative Studie mit 30, von schweren Übergriffen betroffenen Beamten, um deren Umgangsweisen mit den Erlebnissen detailliert untersuchen zu können. Dieser Teil des Projekts wird durch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) finanziert. Viertens werden in Kooperation mit der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster ausgewählte Ratsanwärter unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Görgen Freitexte auswerten, in welchen die teilnehmenden Beamten in eigenen Worten ihre Gewalterfahrungen beschreiben konnten.

Ziel des gesamten Projekts ist es, Hinweise zur Entwicklung von Häufigkeit und Schwere der Gewalt gegen Polizeibeamte zu gewinnen. Daneben gilt es, die Frage nach typischen Übergriffssituationen zu beantworten, um darauf aufbauend, Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Im Fokus der Studie stehen zudem die Folgen, die solche Übergriffe für die Polizeibeamten haben können, um bisherige Konzepte zur Betreuung dieser Beamten zu optimieren.

Erste Ergebnisse werden hier     präsentiert (als PDF-Datei).
   
 

Projektbeschreibung

1. Ausgangslage für die Planung des Projekts.
Aus mehreren Bundesländern berichten Vertreter von Polizeigewerkschaften davon, dass die Gewalt gegen Polizeibeamte in den letzten Jahren deutlich zugenommen habe und eine wachsende Zahl von Beamten im Dienst erheblich verletzt worden sei. Zum Beleg verweisen sie darauf, dass sich die Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte seit dem Jahr 2000 deutlich erhöht hätten. Die Daten der PKS bestätigen das. Zwischen 2000 und 2008 ist zu diesem Delikt ein Anstieg von 21.366 auf 28.272, d.h. um 32,3 Prozent zu verzeichnen.

Allerdings ist damit noch kein ausreichender Nachweis dafür erbracht, dass die These der Polizeigewerkschaften zutrifft. In vielen Fällen des § 113 StGB handelt es sich lediglich darum, dass sich eine Person aktiv gegen ihre Festnahme zur Wehr setzt. Eine Verletzung des oder der handelnden Polizeibeamten ist damit aber nicht zwingend verbunden. Theoretisch ist nicht auszuschließen, dass die Zunahme der Zahlen primär im Bereich solcher, weniger gravierenden Widerstandshandlungen liegt.

Für die These der Polizeigewerkschaften sprechen allerdings Berichte aus der Praxis, wie sie beispielsweise die Welt am Sonntag vom 22. März 2009 wiedergegeben hat. Danach sehen sich Polizeibeamte heute weit häufiger als früher bei normalen Festnahmeaktionen sehr massiven und oft auch tätlichen Anfeindungen des Beschuldigten sowie seiner Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn ausgesetzt. Besonders häufig scheint sich das im Milieu bestimmter Gruppen von Migranten zu ereignen. Hinzu kommen gewalttätige Auseinandersetzungen, wenn auf der Grundlage des seit 2002 geltenden Gewaltschutzgesetzes Festnahmen durchgeführt werden müssen. Hier könnte man zwar einwenden, dass es auch schon vor Inkrafttreten dieses Gesetzes aus Anlass von innerfamiliären Auseinandersetzungen häufig Polizeieinsätze gegeben hat. Derartige Einsätze, die für die Polizeibeamten stets mit einem beachtlichen Gewaltrisiko verbunden sind, sind aber durch das Gewaltschutzgesetz erheblich häufiger geworden (vgl. Löbmann/Herbers, 2005).

Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Alkoholkonsum junger Menschen in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Nach der 2007/2008 vom KFN bundesweit durchgeführten repräsentativen Schülerbefragung kommt es beispielsweise inzwischen bei 53,8 der 15-Jährigen pro Monat mindestens einmal zu einem so genannten Rauschtrinken (fünf und mehr Gläser Alkohol schnell hintereinander, vgl. Baier/Pfeiffer/Simonson/Rabold, 2009). Daraus entwickeln sich nicht selten mit Gewalt verbundene Konflikte, bei denen die Polizei einschreiten muss. Weitere Bereiche, in denen möglicherweise die Gewalt gegen Polizeibeamte zugenommen hat, sind Festnahmen von gewaltorientierten Hooligans bei Spielen der Amateurligen und der Dritten Liga sowie von Autonomen bzw. Rechtsextremisten, wenn Angehörige der beiden Lager aus Anlass von Demonstrationen aneinandergeraten oder aus anderen Gründen Gewalt ausüben.

Genaue Erkenntnisse zur Schwere und Häufigkeit der sich bei derartigen Polizeieinsätzen ereignenden Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte liegen allerdings seit dem Jahr 2000 nicht vor. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass sich der niedersächsische Innenminister Schünemann im Juni dazu entschlossen hat, in Bezug auf sein Bundesland zu diesen Fragen eine umfassende kriminologische Untersuchung zu ermöglichen, und dass danach alle anderen Bundesländer und die Bundespolizei ihre Bereitschaft signalisiert haben, sich ebenfalls an dem Projekt zu beteiligen. Dadurch eröffnet sich die Chance, einen Längsschnittvergleich zu den Befunden der Untersuchung herzustellen, die das KFN im Auftrag der IMK und der GdP vor neun Jahren durchgeführt hatte. Damals wurde von unserem Institut für den Zeitraum 1995 bis Juli 2000 analysiert, wie sich in diesen fünfeinhalb Jahren die Gewalt gegen Polizeibeamte im Vergleich zu einer früheren Datenerhebung der Polizeiführungsakademie aus den Jahren 1977 bis 1994 entwickelt hatte. Im Vergleich zum Forschungsprojekt des Jahres 2000 wird unser Untersuchungsansatz nun allerdings teilweise eingeschränkt, teilweise aber auch beträchtlich erweitert.

2. Methode und inhaltliche Zielsetzung der Untersuchung
In der ersten Version unseres Forschungskonzeptes hatten wir uns aus Kostengründen darauf beschränkt, nur zu den Polizeibeamten eine Vollerhebung zu beantragen, die im Laufe der letzten vier Jahre durch eine Gewalttat für mindestens sieben Tage dienstunfähig geworden sind. Im Hinblick auf mittelschwere Fälle (drei bis sechs Tage Dienstunfähigkeit) oder leichte Verletzungen (ein bis zwei Tage Dienstunfähigkeit) hatten wir vorgeschlagen, nur jeden zweiten Beamten bzw. nur im letzten Halbjahr betroffene Beamte in die Untersuchung einzubeziehen. Dies geschah auch deshalb, um den beträchtlichen Arbeitsaufwand zu reduzieren, der unseren Kooperationspartnern durch das mühsame Heraussuchen der Personalakten der entsprechend viktimisierten Beamten entstanden wäre.

Eine am 22. Juli 2009 im KFN durchgeführte Besprechung mit Vertretern der Bundesländer und der Bundespolizei hat uns nun jedoch einen methodisch in mehrfacher Hinsicht überzeugenderen Weg einer Online-Befragung aufgezeigt. Er ist zum einen erheblich kostengünstiger als das zunächst ins Auge gefasste Verfahren. Zum anderen verringert sich bei einer Online-Datenerhebung die Arbeitslast für unsere Kooperationspartner, weil es nicht mehr erforderlich ist, die viktimisierten Beamten anhand der Personalakten vorher zu ermitteln. Und schließlich hat der nun vorgeschlagene Weg den Vorteil, dass wir alle Polizeibeamten in die Untersuchung einbeziehen können – unabhängig davon, ob sie von Gewalt betroffen wurden oder nicht.

Geplant ist nun, dass Anfang 2010 alle fertig ausgebildeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der zehn Bundesländer von ihrem jeweiligen Polizeipräsidenten oder einer anderen übergeordneten Dienststelle per Email oder auf dem Dienstweg über das Forschungsvorhaben informiert werden. In diesem Schreiben werden alle Beamten gebeten, sich online über Extrapol an der Untersuchung zu beteiligen – also beispielsweise auch diejenigen, die gegenwärtig im Dienst keine Bürgerkontakte haben und während des Untersuchungszeitraums (1.1.2005 bis 31.12.2009) nie von einer Gewalttat mit nachfolgender Dienstunfähigkeit betroffen waren. In unserer Kurzinformation über das Projekt werden wir einleitend deutlich machen, warum es für den Erfolg der Untersuchung von entscheidender Bedeutung ist, dass an ihr möglichst alle 85.674 Polizeibeamten mitwirken, die von unseren zehn Projektpartnern beschäftigt werden. Erst die Antworten derjenigen, die seit 1.1.2005 nicht von Gewalt mit nachfolgender Dienstunfähigkeit betroffen waren, werden uns in die Lage versetzen, die besonderen Risikokonstellationen der im Dienst verletzten Polizeibeamten herauszuarbeiten.

Gleichzeitig werden wir klar herausstellen, dass für die nicht von Gewalt betroffenen oder zumindest nicht mit der Folge nachfolgender Dienstunfähigkeit verletzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten das Ausfüllen des Online-Fragebogens nur begrenzte Zeit beanspruchen wird. Die Antworten dieser beiden Gruppen erscheinen für die Untersuchung besonders wichtig, weil wir aus ihnen wertvolle Erkenntnisse für die Prävention von Gewalt erarbeiten können. Gegenüber diesen Beamten soll ein Kurzfragebogen eingesetzt werden. Nur für Niedersachsen ist ferner geplant, hier anstelle des Kurzfragebogens ein umfangreiches Erhebungsinstrument zu nutzen, mit dem auch solche Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte differenziert erfasst werden, die keine Verletzung mit nachfolgender Dienstunfähigkeit zur Folge hatten. Im Übrigen wird die Menüführung des bundesweiten Online-Fragebogens so gestaltet sein, dass alle fertig ausgebildeten Polizeibeamten, die seit dem 1. Januar 2005 während des Dienstes von einer Gewalttat mit nachfolgender Dienstunfähigkeit von mindestens einem Tag betroffen wurden, schon nach wenigen einleitenden Fragen um detaillierte Informationen zu dem letzten derartigen Gewaltereignis gebeten werden.

Im Hinblick auf die Inhalte der Untersuchung besteht gegenwärtig kein Anlass, die Tötung von Polizeibeamten wie noch im Jahr 2000 in den Mittelpunkt der Untersuchung zu rücken. Erfreulicherweise haben sich derartige Vorfälle in den letzten neun Jahren nur noch selten ereignet. Stattdessen werden wir zum einen erneut solche Fälle analysieren, bei denen die Beamten in Folge einer Gewalttat für mindestens sieben Tage dienstunfähig geworden sind, zum anderen Dank der Methode der Online-Befragung erstmals auch Gewalttaten einbeziehen, bei denen die nachfolgende Dienstunfähigkeit mindestens einen Tag und maximal sechs Tage betragen hat. Und schließlich werden wir auch solche Polizeibeamte befragen, die entweder im Untersuchungszeitraum nie von Gewalt betroffen waren oder bei denen die Gewalt keine Verletzungen mit nachfolgender Dienstunfähigkeit ausgelöst hat. Erst wenn man auch diese Kategorie von Fällen in der Untersuchung berücksichtigt, wird es möglich, ein Gesamtbild zur Gewalt gegen Polizeibeamte zu erarbeiten und darauf gestützt dann Empfehlungen zur Prävention solcher Taten und zur Betreuung der verletzten Beamten zu erarbeiten.

Für diese Ausweitung der Untersuchung spricht unseres Erachtens, dass die weniger schwerwiegenden Verletzungsfolgen nicht bereits als ausreichender Beleg für eine geringere Tatschwere gewertet werden können. Häufig sind es Zufallsumstände, die den Ablauf des Geschehens positiv beeinflusst haben wie etwa das schnelle Eingreifen eines günstig postierten Kollegen oder die Tatsache, dass der Täter seinen Angriff gegen einen Polizeibeamten bedingt durch spezifische Faktoren nicht wie geplant ausführen konnte. Ein Beispiel wäre der in Tötungsabsicht ausgeführte Messerstich, der nur die Hand verletzt hat, weil der angreifende Täter ausgerutscht ist oder weil der Beamte eine Schutzweste getragen hat. Wir planen deshalb, auch diese Kategorie von Fällen in dem Projekt zu erfassen. Zusätzlich sollten alle Beamten auch danach befragt werden, ob und wie oft sie in den letzten zwölf Monaten Angriffsziel eines Gewalttäters waren, ohne dass sie dabei eine Verletzung mit der Folge der Dienstunfähigkeit erlitten haben und woran es bei der letzten derartigen Tat gelegen hat, dass sie für den Beamten folgenlos geblieben ist.

Erst wenn wir auch diese beiden Kategorien der Gewalt gegen Polizeibeamte berücksichtigen, werden wir in der Lage sein, eine umfassende Analyse zu dieser Gesamtthematik durchzuführen und darauf gestützt gemeinsam mit der mit uns kooperierenden Arbeitsgruppe von erfahrenen Praktikern Vorschläge zur Prävention solcher Vorfälle und zur Betreuung der durch Gewalt verletzten Beamten zu entwickeln.

Angesichts der Tatsache, dass bei einer Online-Befragung die Kosten der Datenerhebung nicht mit der Gesamtzahl der Befragten ansteigen, könnte man auf den Gedanken kommen, sämtliche Fälle der Gewalt gegen Polizeibeamte einzubeziehen, die sich seit dem Abschluss der letzten Befragung, also seit August 2000 ereignet haben. Gegen dieses methodische Vorgehen sprechen jedoch zwei Gründe. Zum einen gehen wir selbst im Hinblick auf schwere Vorfälle der Gewalt, die mindestens sieben Tage Dienstunfähigkeit ausgelöst haben, davon aus, dass es den betroffenen Beamten schwer fallen würde, sich an sehr weit zurückliegende Ereignisse detailliert zu erinnern. Wir plädieren deshalb dafür, die Untersuchung auf den Zeitraum ab dem 1. Januar 2005 zu begrenzen und für diese Zeit dann allerdings sämtliche Fälle, in denen die Gewalt gegen Polizeibeamte mindestens einen Tag Dienstunfähigkeit ausgelöst hat, in die Analyse einzubeziehen. Zum anderen können wir auch bei einem erst im Januar 2005 beginnenden Untersuchungszeitraum eine Längsschnittanalyse zu den nachfolgenden zehn Halbjahren bzw. den 20 Vierteljahren durchführen und dadurch feststellen, welche Veränderungen sich im Vergleich der Zeitabschnitte ergeben. Zudem wird zu den schweren Fällen von Gewalt gegen Polizeibeamte (7 und mehr Tage Dienstunfähigkeit) ein weiterer Längsschnittvergleich dadurch ermöglicht, dass wir die Daten aus den beiden früheren Untersuchungszeiträumen (1977 bis 1994 sowie 1995 bis Juli 2000) heranziehen.

Ferner wurden alle Teilnehmer/innen, die infolge eines Gewaltübergriffs für mindestens drei Tage dienstunfähig geworden sind, gebeten, zur Vorgeschichte, zum Ablauf und zu den Folgen dieser Tat in einem Freitext Auskunft zu geben. Diese Freitexte sollen dann ausgewählten Studenten der DHPol zur Auswertung für mehrere Masterarbeiten zur Verfügung gestellt werden. Diejenigen Beamtinnen und Beamte, die in Folge eines Gewaltübergriffs für mindestens fünf Tage dienstunfähig waren, erhalten darüber hinaus die Gelegenheit, im Rahmen eines qualitativen Interviews über das Tatgeschehen und seine Folgen Auskunft zu geben.

Die hier empfohlene Beschränkung der Längsschnittanalyse auf die Fälle mit sieben Tage und mehr Dienstunfähigkeit bedeutet freilich nicht, dass es überflüssig wäre, zu den weniger schweren Verletzungen von Polizeibeamten aus weiter zurückliegenden Jahren Daten zu erheben. Ein wichtiger Aspekt bleibt nämlich von der Erinnerungsproblematik weitgehend unbeeinträchtigt: der Längsschnittvergleich zur Struktur der Gewalt. So ist geplant, für jedes der zehn Halbjahre seit Januar 2005 und zu jedem der drei Schwerekategorien (eins bis zwei, drei bis sechs bzw. sieben und mehr Tage Dienstunfähigkeit) getrennt zu ermitteln, welcher Anteil der Fälle den verschiedenen Typen von Gewalttaten zuzuordnen ist. Auf diese Weise lässt sich klären, ob beispielsweise im Vergleich dieser zehn Zeitabschnitte das Risiko von Polizeibeamten, durch Gewalt verletzt zu werden, bei Einsätzen gegen rechtsextremistische oder von „Autonomen“ organisierte Demonstrationen zugenommen hat und ob es bei Verkehrskontrollen gesunken ist. Solche Informationen werden wichtig sein, wenn es später darum geht, aus den Befunden der Untersuchung Konsequenzen für die Ausbildung oder für die Entwicklung von Einsatzstrategien der Polizei zu erarbeiten.

Der große Vorteil, der aus einer Online durchgeführten Datenerhebung entsteht, liegt allerdings darin, dass eine Befragung ohne Sachkosten, die Möglichkeit eröffnet, alle bei den Projektpartnern beschäftigten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in die Untersuchung einzubeziehen – also auch diejenigen, die nicht durch eine Gewalttat für mindestens einen Tag dienstunfähig geworden sind. Bisher war dies nur für das Bundesland Niedersachsen geplant. Mit dem Innenministerium Niedersachsens haben wir eine ergänzende Datenerhebung zu den Polizeibeamten vereinbart, die seit dem 1. Januar 2005 kein einziges Mal von einer Gewalttat mit nachfolgender Dienstunfähigkeit von mindestens einem Tag betroffen waren. Die Online-Befragung eröffnet nun die Möglichkeit, auch in den anderen Bundesländern eine Vollerhebung mit allen Beamten durchzuführen. Auch wenn diese Befragung aus Zeitgründen nicht so differenziert ausfallen kann, wie die für Niedersachsen geplante, verspricht sie doch wichtige Erkenntnisse. Insbesondere soll sie eine Antwort darauf ermöglichen, wie sich die beiden Gruppen von nachhaltig verletzten und nichtverletzten Polizeibeamten hier unterscheiden. Erst dadurch kann untersucht werden, welches die spezifischen Risiko- bzw. Schutzfaktoren im Hinblick auf derartige Gewaltvorfälle sind. Erst eine Gegenüberstellung der Antworten von Beamten, die sich in vergleichbaren Gefahrensituationen befunden haben, dann aber mit unterschiedlicher Intensität von Gewalt betroffen wurden, bietet die Chance, solche Fragen zu klären, wie sie nachfolgend beispielhaft aufgezählt werden:

  • Welche Bedeutung haben Maßnahmen zum Schutz der Beamten wie etwa spezifische Schutzkleidung, besondere Vorgehensweise bei Festnahmen, differenzierte Vorinformationen oder das Training von Nahkampfmethoden?
  • In welchen Einsatzsituationen haben Polizistinnen geringere bzw. höhere Risiken, durch Gewalt erheblich verletzt zu werden als männliche Kollegen?
  • Welche Unterschiede zur Häufigkeit von Gewalt gegen Polizeibeamte ergeben sich beispielsweise, wenn bei Festnahmen wegen innerfamiliärer Gewalt ein Mann/Frau-Team oder ein reines Männerteam zum Einsatz kommen?
  • Was bezeichnen durch Gewalt schwer verletzte Beamte rückblickend als eigene Verhaltensfehler, die zur Eskalation des Geschehens bzw. zur Intensität der Verletzung beigetragen haben? Welche Folgerungen leiten sie daraus für die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten ab?
  • Welche spezifischen Gewaltrisiken ergeben sich im Hinblick auf die verschiedenen Einsatzarten der Polizei und welche Unterschiede zeigen sich zu bestimmten Gruppen von Polizeibeamten (z. B. SEK im Vergleich zu Beamten, die im Streifendienst eingesetzt werden)?

Erst die Erkenntnisse, die wir insbesondere in Niedersachsen und teilweise auch bundesweit durch die geplante Befragung von nicht durch Gewalt verletzten Beamten anstreben, werden uns in die Lage versetzen, empirisch breit fundierte Vorschläge dafür zu erarbeiten, welche Maßnahmen geeignet sind, das Gewaltrisiko für Polizeibeamte nachhaltig zu reduzieren. Wir planen zu den verschiedenen Kategorien von Gewalt, der die Polizeibeamten im Dienst ausgesetzt sind, gesonderte Datenanalysen durchzuführen, die auf den Antworten von verschiedenen Gruppen von Polizeibeamten beruhen. Damit dieser Plan trotz der begrenzten personellen Ressourcen des KFN umgesetzt werden kann, möchten wir fortgeschrittene Studenten, die an der DHPol oder an sozialwissenschaftlichen Fakultäten ihre Abschlussarbeit planen, die Möglichkeit eröffnen, betreut von den hauptamtlichen Mitarbeitern des KFN im Rahmen ihrer Master-Arbeit oder Diplomarbeit derartige Sonderanalysen durchzuführen. Zuerwarten sind nun Einzelarbeiten zu Sonderthemen wie etwa der Gewalt gegen Polizeibeamte bei Einsätzen wegen innerfamiliärer Gewalt, wegen Verkehrskontrollen, wegen politisch motivierten Demonstrationen oder bei Einsätzen rund um Fußballspiele oder andere Sportveranstaltungen. Ferner wird es möglich, die oben beschriebenen Einzelanalysen zur Längsschnittentwicklung der Gewalt gegen Polizeibeamte durchzuführen und gestützt auf die breite Datenbasis sehr detailliert auf Einzelfragen einzugehen. Dazu gehört beispielsweise das Thema, in welchem Ausmaß die Richtlinien zur Eigensicherung verhaltenssteuernde Wirkung entfalten und wo sie möglicherweise an der Alltagswirklichkeit von Polizeieinsätzen vorbeigehen. Wir werden sehr viel differenzierter als dies bisher geplant war, Analysen zu den verschiedenen Tätergruppen, den typischen Risikosituationen und den Folgen der Gewalt gegen Polizeibeamte durchführen können. Dadurch werden wir in die Lage versetzt, aus der Untersuchung breiter fundierte und differenziertere Vorschläge sowohl für die Prävention der Gewalt gegen Polizeibeamte als auch für die Betreuung der betroffenen Opfer abzuleiten.

3. Durchführung und Zeitplan der Untersuchung
Insgesamt ist die Untersuchung auf eineinhalb Jahre angelegt. Die Herbstkonferenz 2010 der Innenminister wird einen ersten Zwischenbericht mit differenzierten Ergebnissen zur Längsschnittentwicklung der schweren Gewalt gegen Polizeibeamte erhalten, also solcher Fälle, bei denen die betroffenen Beamten anschließend mindestens sieben Tage dienstunfähig waren. Die Längsschnittbetrachtung soll sich auf die zehn Halbjahre der aktuellen Untersuchung beziehen und ferner auf die Daten der beiden früheren Untersuchungen.


4. Datenschutz
Gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten Niedersachsens und gestützt auf Hinweise unserer Projektpartner haben wir ein differenziertes Datenschutzkonzept entwickelt.


aktualisiert 12/2009


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