Das Spritzentauschprogramm im Hamburger Strafvollzug: Begleitforschung zu einem Modellversuch
03/1996 - 11/1998
Dipl.-Päd. Ulrike Gross
Christine Haensel
Ann-Kathrin Jetzlaff
Petra Wördehoff
Dr. Andreas Böttger
Prof. Dr. Christian Pfeiffer
In Kooperation mit:
Prof. Dr. Gerd Laga, Universität Hannover
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
Im Rahmen dieses Projekts erhielten weibliche und männliche Inhaftierte einer Hamburger Vollzugseinrichtung die Möglichkeit, benutzte Spritzen gegen sterile einzutauschen. Ziel dieses infektionsprophylaktischen Angebots war ein hygienischer Umgang der Drogenkonsumenten mit ihren Injektionsutensilien, was vor allem einen Verzicht auf "Needle-Sharing" " das gemeinsame Gebrauchen einer Nadel " meint. Um die Effektivität des Modellversuchs sowie die damit verbundenen Vor- und Nachteile beurteilen zu können, wurden zu zwei Erhebungszeitpunkten, wobei der erste vor der zweite nach Beginn des Programms stattfand, qualitative und quantitative Daten erhoben. Im Ergebnis konnte eine Weiterführung des Projekts unter den vorhandenen Rahmenbedingungen nicht empfohlen werden.
1. Ausgangslage In den Justizvollzugsanstalten spiegeln sich die Probleme der Gesellschaft wider. In besonderem Maße gilt dies für die Strukturen und Konsequenzen der Drogenproblematik. Müller et al. (1994) belegen in einer groß angelegten Studie in Deutschland, daß das sogenannte "Needle-Sharing" außerhalb der Gefängnisse mehrheitlich mit nur einem Partner stattfindet, dessen HIV-Status überdies in der Regel bekannt ist. Im Gefängnis hingegen findet der Gemeinsamgebrauch der Spritzen bis zu ihrem gänzlichen Verschleiß und unter völlig unzureichender Beachtung desinfizierender Maßnahmen mit mehreren Personen statt, deren HIV-Status nicht bekannt ist und nicht erfragt wird (vgl. dazu auch Nelles et al. 1995, S. 28). Da die inhaftierte Person unter den genannten Lebensbedingungen Gefahren wie denen des Rollenverlustes und der Entindividualisierung ausgesetzt ist, folglich der Aufbau von Selbstwertgefühl und somit auch von Selbstkompetenz erschwert wird, ist die Desorientierung vieler entlassener Inhaftierter nachvollziehbar. 2.1 Projektgeschichte Die in Kapitel 1 beschriebene Ausgangslage hat zu einer Diskussion um Drogenkonsum und notwendige Gesundheitsfürsorge im Hamburger Strafvollzug geführt. Um diese Diskussion zu versachlichen, wurde im Frühsommer 1994 vom Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg eine Kommission mit dem Auftrag eingesetzt, ein umsetzungsorientiertes Drogenkonzept für den Hamburger Strafvollzug zu entwickeln. In dem von der Kommission im Februar 1995 vorgelegten Abschlußbericht wurde sowohl als notwendige gesundheitsprophylaktische Maßnahme als auch aus gesetzlicher Fürsorgepflicht sowie aus Gründen ethischer Verantwortung unter anderem die Vergabe von sterilen Einwegspritzen auch an inhaftierte Drogenkonsumenten für zwingend erforderlich gehalten. Die Kommission kam zu dem Schluß, eine stufenweise Einführung des Spritzentausches in allen dafür geeigneten Anstalten zu empfehlen. Um vorab Erfahrungswerte gewinnen zu können, wurde ein kontrolliertes Experiment unter wissenschaftlicher Begleitung und Betreuung der Gefangenen sowie Fortbildung und Unterstützung der betroffenen Vollzugsbeamten (Mitteilung der Pressestelle der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom 07.12.1995) als Pilotprojekt in einer dafür ausgewählten Hamburger Vollzugsanstalt geplant. 3. Durchführung des Modellprojekts 3.1 Die Arbeitsgruppe Zur fachlichen Planung, Organisation und Begleitung des Spritzentauschprojekts wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die am 20.02.1996 erstmalig tagte. Um den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten gerecht zu werden, setzte sich die Arbeitsgruppe aus VertreterInnen verschiedener Arbeitsbereiche zusammen. Aus der Vollzugsanstalt waren die stellvertretende Anstaltsleiterin, ein Abteilungsleiter, die Anstaltsärztin, die Schichtführer und später der mit der Wartung der Automaten betraute Beamte beteiligt. Als Vertreter des Strafvollzugsamtes kamen der Leiter der Abteilung für Vollzugsgestaltung und Behandlungsplanung, die Referenten für Angelegenheiten von suchtgefährdeten und drogenabhängigen Gefangenen bzw. für Konzeptionsentwicklung und kriminologische Forschung und in der Anlaufphase der Vorsitzende des Personalrats hinzu. Knapp einen Monat nach Aufnahme der Arbeit begann die regelmäßige Teilnahme und Kooperation von Vertretern des Hamburger Fortbildungsinstituts Drogen und AIDS (HIDA) bzw. der externen Drogenberatung KODROBS. An den Sitzungen der Arbeitsgruppe nahmen auch VertreterInnen der sozialwissenschaftlichen und der rechtsmedizinischen Begleitforschung teil. Zu den Aufgaben der Arbeitsgruppe gehörte Die Arbeitsgruppe tagte zunächst wöchentlich und nach der Aufstellung der Automaten in zwei- bis vierwöchigem Turnus. Am 13.01.1997 erschien ein Verlaufsbericht und am 31.08.1998 ein vorläufiger Entwurf eines Abschlußberichts. 3.3 Spritzen und Automaten Für das Spritzentauschprojekt kamen Automaten von zwei verschiedenen Herstellern in die engere Wahl. Unter den Gesichtspunkten Störanfälligkeit, Wartung, Folgekosten und vor allem Anschaffungskosten wurde zugunsten des Modells der "Eidgenössischen Konstruktionswerkstätten" entschieden. Dieser Gerätetyp wird auch in den Frauenvollzugsanstalten Hindelbank und Vechta eingesetzt. Diese Automaten sollen einen 1:1-Spritzentausch gewähren, indem sie eine sterile nur gegen eine andere Spritze gleichen Typs herausgeben. Es wurden sechs Automaten angeschafft. Vier Geräte für das Haupthaus, ein Automat für die Frauenabteilung und ein weiterer für das Einzelhaftplatzhaus. Um die Anonymität der Gefangenen gegenüber der Anstalt sicherzustellen und um die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zur Drogenberatung zu erweitern, wurde die Ausgabe der Spritzenattrappen von der externen Drogenberatung KODROBS übernommen. Im März 1996 wurde zur ersten Information ein Anschreiben an die MitarbeiterInnen zusammen mit einem Diskussionsentwurf für die Regeln verteilt und wenig später auch ein entsprechendes Anschreiben an die Gefangenen. Mit der Insassenvertretung führte ein Mitglied der Arbeitsgruppe aus dem Strafvollzugsamt ein informierendes Gespräch durch und besuchte im Mai 1996 die Beratungsstelle "stay alive" in Hamburg-Sankt Pauli, um das Verständnis für niedrigschwellige Angebote der Drogenhilfe zu fördern. Dieser Schlußbetrachtung liegt der Beobachtungszeitraum von März 1996 bis Dezember 1997 zugrunde. Soweit zugänglich wurde auch auf Datenmaterial von der Zeit vor März 1996 zurückgegriffen. Die Bewertung des Projekts beruht auf den Ergebnissen der beiden Erhebungsphasen und auf die bis Ende 1997 geführten "fortlaufenden Interviews" (siehe Kapitel 4.3). Darüber hinaus wurden die Erkenntnisse der regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe sowie weitere Angaben der externen Drogenberatung ebenfalls bis Ende 1997 berücksichtigt. Es bleibt zu prüfen, ob andere, qualitativ hochwertigere Automatentypen eingesetzt werden könnten. Zudem müßten Standorte für die Automaten gefunden werden, die einen völlig anonymen Zugang, nicht nur vor den Mitarbeitern, sondern auch vor den Mitinhaftierten, gewährleisten. Dabei ist zu bedenken, daß die Gefahr von mutwilliger Zerstörung an völlig uneinsehbaren Standorten höher ist. Die Versorgung mit 18mm-Nadeln dürfte dagegen einfach vorzunehmen sein. Bezüglich der Attrappenvergabe wäre eine häufigere und regelmäßigere Ausgabe notwendig. Dabei ist es unverzichtbar, daß diese Vergabe durch Mitarbeiter externer Drogenberatungseinrichtungen erfolgt. Dem Bedarf, sich vorhandene Drogenmengen teilen zu müssen, kann zur Zeit aus vollzuglicher Sicht nichts entgegengesetzt werden.
1.1 Drogenproblematik in Justizvollzugsanstalten
Da der prozentuale Anteil drogenkonsumierender Personen intramuros wesentlich höher ist als der außerhalb der Vollzugsanstalten - auf empirisch fundierte Schätzungen wird an späterer Stelle noch eingegangen -, läßt sich die Situation innerhalb der Gefängnisse nicht nur als "Spiegelbild" der gesellschaftlichen Gegebenheiten beschreiben, sondern muß konsequenterweise als "Extrem" betrachtet werden.
Aufgrund der Tatsache, daß für viele Gefangene der Drogenkonsum Alltagsrealität ist, lassen sich alle Entwicklungen und Erscheinungsformen des Drogengebrauchs im Strafvollzug wiederfinden. Neben den gesundheitlichen Risiken der AIDS- und Hepatitisinfektionen, der Abszeßbildungen und im Extremfall des Drogentods spitzen sich Handlungsmuster und Verhaltensstrukturen ebenfalls zu. Bedingt durch das zu knappe Drogenangebot wird die oftmals ohnehin schon sehr minderwertige Ware nicht zur "gestreckt" (und somit noch gesundheitsgefährdender), sondern zudem noch sehr teuer. Es liegt nahe, daß die drogenkonsumierende inhaftierte Person finanziell kaum in der Lage ist, die hohen Preise zu bezahlen, und so muß sie "Dienste" für andere Gefangene anbieten. Entweder bringt sie selbst Drogen in die Anstalt ein, dealt oder prostituiert sich. Andere Erscheinungsformen sind Diebstähle untereinander oder die nicht zu unterschätzende Konsequenz des "Schuldenmachens". Eine Verschuldung zieht eine Kette von Bedrohungen und Gewalttätigkeiten nach sich. Ebenfalls gewaltförderndes Potential liegt in den Strukturen der untereinander konkurrierenden Händlerhierarchien (vgl. dazu Kommission zur Entwicklung eines umsetzungsorientierten Drogenkonzeptes für den Hamburger Strafvollzug 1995, S. 19,20).
Die Angaben zum prozentualen Anteil regelmäßig drogenkonsumierender - wobei hier der Konsum von sogenannten "harten" Drogen (Heroin, Kokain etc.) gemeint ist - Gefangener in der Bundesrepublik Deutschland variieren zwischen 10 % und 40 %, mehrheitlich ergeben jedoch die Untersuchungsergebnisse einen Anteil von 30 %. Bei den weiblichen Inhaftierten liegt der Anteil etwa doppelt so hoch. "Bei einer Jahresdurchschnittsbelegung der Haftanstalten aller Bundesländer im Jahre 1993 von 63.712 ist von etwa 20.000 Drogenabhängigen im Vollzug auszugehen, wobei in den neuen Bundesländern der Anteil der Drogenabhängigen insgesamt deutlich niedriger ist." (Kommission zur Entwicklung eines umsetzungsorientierten Drogenkonzeptes für den Hamburger Strafvollzug 1995, S. 19)
Die Problematik, an der dieses Projekt vorrangig ansetzt, ist die der Potenzierung der im vorangegangenen genannten Risiken bei intravenös drogenkonsumierenden Inhaftierten.
"[ ...] steriles Spritzbesteck ist Schmuggel- und damit Mangelware, der Gemeinsamgebrauch benutzter Nadeln als Hauptübertragungsweg von viralen Infektionen damit um einiges wahrscheinlicher als draußen" (Stöver 1994, S. 14).
Das besondere Infektionsrisiko unter Haftbedingungen belegt eine im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführte Untersuchung des Sozialpädagogischen Instituts Berlin. Nach dessen Ergebnissen waren 13 % der intravenös Drogenkonsumierenden, die bislang nicht inhaftiert waren, HIV-positiv. Hingegen betrug die Anzahl der HIV-infizierten, intravenös Drogenkonsumierenden mit Hafterfahrung 32 %, was einem ca. 2 ½-fach so hohen Wert entspricht (vgl. Kleiber 1990, S. 59).
Doch nicht nur die HIV-Infektion ist als Risiko des Spritzengemeinsamgebrauchs zu benennen. Neben möglichen Abszeßbildungen aller Stadien, die im Einzelfall gravierende Langzeitschäden mit sich bringen können, darf die Gefahr der Hepatitis-Infektionen, deren Übertragungswege vergleichbar mit dem der HIV-Infektion sind, nicht unterschätzt werden. "Die Begrenzung der Diskussion über Infektionsrisiken auf HIV- bzw. AIDS-Erkrankungen hat die Hepatitis-Infektionsgefahren fast vollständig ausgeblendet. Dabei kommen alle drei Hepatitiden A, B und C sehr viel häufiger in den Justizvollzugsanstalten vor als in der Normalbevölkerung." (Expertenkommission Niedersachsen 1995, S. 4)
Ergebnisse bundesweiter Untersuchungen gehen von einer Hepatitis-Infektion bei Inhaftierten von 40 % bis 70 % aus. Diese deutlich erhöhte Prävalenz steigt weiterhin auf 70 % bis 90 % bei intravenös drogenkonsumierenden Inhaftierten an (vgl. Expertenkommission Niedersachsen 1995, S. 4). So wird oftmals bereits von einer desmoterischen, das heißt gefängnistypischen Infektion gesprochen, die im Falle der Hepatitiden B und C als schwerwiegend anzusehen ist, wobei sich insbesondere die C-Infektion durch eine hohe Chronifizierungsrate auszeichnet, die ein tödliches Leberversagen nach sich ziehen kann.
Der Vollzugsalltag wird durch die Strukturen und Konsequenzen, Entwicklungen und Erscheinungsformen des Drogengebrauchs so persistent geprägt, daß die eigentlichen Vollzugsziele nicht mehr mit der notwendigen Intensität verfolgt werden können.
1.2 Sozialwissenschaftliche Aspekte
"Der gesellschaftliche Anspruch auf solidarischen und menschlichen Umgang mit Menschen mit HIV und AIDS wird sich gerade dort zeigen müssen, wo diese ohnehin schon durch ihre Lebensbedingungen ausgegrenzt und stigmatisiert sind. Das gilt für intravenös Drogenabhängige ganz allgemein und insbesondere für jene in Haft." (Michels 1990, S. 18)
Der Soziologe Erving Goffman beschreibt auf der Grundlage seiner Theorien zu "Totalen Institutionen" die Lebensbedingungen inhaftierter Personen.
Goffman definiert Totale Institutionen als gegen die Außenwelt isolierte Einrichtungen, in denen die Insassen innerhalb eines umfassenden Reglements leben. Zentrales Merkmal solcher Institutionen ist ihr allumfassender Charakter: die Trennung zwischen den verschiedenen Lebens- und Kontaktbereichen Schlafen, Freizeit, Arbeiten wird weitgehend aufgehoben. Alle Angelegenheiten des Lebens finden an ein und derselben Stelle, unter ein und derselben Autorität und mit stets den gleichen Gruppenmitgliedern statt. Institutionen dieser Art sind Sanatorien, Heil- und Pflegeanstalten, Gefängnisse, Kasernen, Klöster und Erziehungsheime (vgl. Goffman 1972).
Auf der Grundlage von Goffmans Modell der Totalen Institution lassen sich folgende Charakteristika benennen, die die Lebensbedingungen inhaftierter Personen beschreiben:
Der Haftentlassene muß bei seinem Versuch, sich in die Umwelt zu integrieren, vor allem gegen Konsequenzen der erlebten sozialen Isolation und des Stigmatisierungsprozesses ankämpfen.
Die auf der Grundlage von Goffmans Modell der Totalen Institution dargestellten Lebensbedingungen inhaftierter Personen haben verdeutlicht, daß die Schwierigkeit der sozialen Integration von Drogenkonsumenten durch die Charakteristika und Konsequenzen der Haftunterbringung dieser noch potenziert wird.
Das Ausmaß des Drogenkonsums mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen zu der Zeit, in der Goffman seine Theorien zu Totalen Institutionen entwickelt hat, ist bei weitem nicht mit dem heutigen Ausmaß vergleichbar. Die vorstehend dargestellten Lebensbedingungen inhaftierter Personen potenzieren aber nicht nur die Schwierigkeit der sozialen Integration, sondern nehmen bereits schon während des Zeitraums der Inhaftierung Einfluß auf das Drogenkonsumverhalten der Gefangenen. Vor allem die Gleichförmigkeit des Vollzugsalltags, der Abbruch gewohnter Regel- und Normsysteme und die fehlende Kontinuität der sozialen Bezüge können bei den Inhaftierten zu Einsamkeit, Langeweile und Perspektivlosigkeit führen. Der Einfluß dieser Deprivationsfaktoren erschwert nicht nur einen "Ausstieg aus der Droge", sondern kann sogar den Drogenkonsum steigern.
2. Hamburger Pilotprojekt
Die bereits bei den Anhörungen der Kommission deutlich gewordene Skepsis und Abwehr gegen den Spritzentausch von einem nicht unerheblichen Teil der Vollzugsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen sowie auch seitens des Landesverbandes Hamburgischer Vollzugsbediensteter führte nach Bekanntwerden der Empfehlungen der Kommission zu weiteren Diskussionen. Dabei standen insbesondere die möglichen nachteiligen Auswirkungen und Widersprüche des Spritzentauschs bei der praktischen Vollzugsarbeit und der bisher in den Vollzugsanstalten vorhandenen Hilfsangebote für Drogenabhängige im Vordergrund.
Nachdem die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg in ihrer Sitzung vom 31.01./01.02.1996 in Hinblick auf die Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug die Einführung eines Spritzentauschprogramms ausdrücklich befürwortet hatte, entschied der Justizsenator am 09.02.1996, den Tausch von Spritzen über entsprechende Automaten in einer Justizvollzugsanstalt des offenen Vollzuges zu erproben. Das Vorhaben fand die Zustimmung aller in der Hamburger Bürgerschaft vertretenen Parteien.
Neben der sozialwissenschaftlichen Evaluation des Projekts durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen wurde eine medizinische Begleitforschung durch das Hamburger Institut für Rechtsmedizin des Universitätskrankenhauses Eppendorf durchgeführt.
Das Pilotprojekt war zunächst bis zum 31.12.1997 befristet und wurde bis zur Vorlage des sozialwissenschaftlichen bzw. medizinischen Abschlußberichtes verlängert. Nach der Auswertung der Forschungsergebnisse sollte entschieden werden, ob der Spritzentausch fortgesetzt und auf andere Anstalten ausgeweitet werden soll.
2.2 Projektanstalt
Die Wahl für die Durchführung des Spritzentauschprojektes fiel auf die Justizvollzugsanstalt Vierlande (Anstalt XII). Es handelt sich dabei um eine von insgesamt 12 Hamburger Vollzugseinrichtungen. Die Justizvollzugsanstalt liegt in den Vier- und Marschlanden in einer ländlichen Umgebung an der südöstlichen Stadtgrenze von Hamburg. Das Stadtzentrum ist ca. 25km entfernt.
Die Justizvollzugsanstalt Vierlande ist eine Anstalt des offenen Vollzuges mit einer Belegungskapazität von 298 Haftplätzen für Männer und 21 Haftplätzen für Frauen. Im Untersuchungszeitraum betrug die durchschnittliche Belegung 265 Gefangene.
Die Vollzugseinrichtung ist zuständig für weibliche und männliche Gefangene, die zu einer Freiheitsstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden sind und sich für diese Vollzugsform eignen. In der Regel handelt es sich um Gefangene, die kürzere Strafen verbüßen oder zur Entlassungsvorbereitung in den offenen Vollzug verlegt wurden.
Neben einem Einzelhaftplatzhaus mit 50 Haftplätzen steht für den überwiegenden Teil der männlichen Gefangenen das sogenannte Haupthaus zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um ein eingeschossiges Gebäude mit einem in sich abgeschlossenen Innenhof.
Bis 1994 waren in diesem Gebäude ausschließlich Gemeinschschaftshafträume vorhanden, die mit bis zu 7 Betten ausgestattet waren. Seit 1995 werden schrittweise im Rahmen von umfangreichen Umbaumaßnahmen Hafträume für jeweils 2 Gefangene erstellt. Darüber hinaus wird das bisher in sich offene Gebäude stationsweise unterteilt und modernisiert, um weitere Differenzierungsmöglichkeiten vorzuhalten.
Während des Untersuchungszeitraumes war der überwiegende Teil der in diesem Gebäude untergebrachten Gefangenen noch im Rahmen der sogenannten "Saalunterbringung" inhaftiert. Für weibliche Gefangene steht ein eigenes Hafthaus zur Verfügung. Die Hafträume sind jeweils mit 3 Betten ausgestattet.
Auf dem sehr weitläufigen Anstaltsgelände befinden sich überwiegend einzeln stehende eingeschossige Funktionsgebäude, in denen unter anderem Verwaltungsbereiche und Werkstätten untergebracht sind. Das gesamte Anstaltsgelände ist von öffentlichen Wegen umgeben und durch einen 4 m hohen Zaun eingefriedet. Weitere Sicherungsanlagen sind nicht vorhanden. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist eine strikte Trennung zwischen weiblichen und männlichen Gefangenen, vor allem während der Freizeit, nicht möglich.
Insbesondere die männlichen Gefangenen können sich relativ frei bewegen. Die Aufschlußzeiten dauern mit einer kurzen Unterbrechung von 6.00 - 23.00 Uhr.
Mit dem Umbau der Hafträume wurde die Arbeitsweise des Allgemeinen Vollzugsdienstes umstrukturiert. Seit Mitte 1997 wurden Dienstplangruppen gebildet, die kontinuierlich für eine Station zuständig sind. Der Personalbestand, vor allem im Allgemeinen Vollzugsdienst, hat sich in den letzten Jahren reduziert. Mit Stand vom 15.12.1997 waren 115 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnnen in der Anstalt tätig.
Der Vollzug in der Justizvollzugsanstalt Vierlande ist durch weitgehende Außenorientierung und große Insassenfluktuation gekennzeichnet. Der überwiegende Teil der Gefangenen weist eine Verweildauer unter 12 Monaten auf. Nach einer kurzen Beobachtungsphase wird den Gefangenen in der Regel Urlaub bzw. Ausgang gewährt. An einem Wochenende befinden sich etwa 160 Gefangene in Vollzugslockerungen.
Der Anteil der drogenabhängigen Insassen wird auf ca. 40 % geschätzt. Bei den inhaftierten Frauen liegt er mit ca. 65 - 70 % deutlich höher. Es gibt 40 Plätze für Substitutionsbehandlungen. Die Drogenberatung und die psychosoziale Betreuung der Substituierten wird von der externen Beratungsstelle KODROBS durchgeführt.
Der Anteil der ausländischen Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt schwankte im Untersuchungszeitraum zwischen 23 und 30 % und ist damit im Vergleich zu anderen Hamburger Vollzugseinrichtungen deutlich niedriger. Die meisten ausländischen Gefangenen (ca. 37 %) haben die türkische Staatsangehörigkeit.
Freizeit- und Arbeitsangebote werden von Seiten der Anstalt aufgrund der vorhandenen finanziellen und personellen Situation als nicht zufriedenstellend betrachtet.
3.2 Regeln
Die Aufgabe des Vollzuges, bei den Gefangenen auf ein Leben ohne jeden Drogenkonsum hinzuwirken, sollte durch das Projekt unangetastet bleiben. Daher sollten die Kontrollmaßnahmen zur Reduzierung des Drogenangebots in den Anstalten weitergeführt werden, genau wie das Substitutionsangebot, die Betreuung und Beratung der Drogenabhängigen sowie die Vermittlung von Gefangenen in Angebote der externen Drogenhilfe.
Bei den Regelungen für das Spritzentauschprojekt war zu beachten, daß einerseits die Kontrollen durch die Bediensteten aufrecht zu erhalten waren. Andererseits mußte verhindert werden, daß die Maßnahme von den Gefangenen deshalb nicht akzeptiert wurden, weil sie befürchten mußten, daß das Auffinden einer Spritze vollzugliche Nachteile für sie hatte. Es sollte weiterhin im Ermessen der MitarbeiterInnen liegen, bei Anzeichen, die auf Drogenbesitz hindeuteten, Revisionen durchzuführen. Um jedoch der Nutzung unsteriler Spritzen beim intravenösen Drogenkonsum entgegen zu wirken, wurde der Spritzenbesitz mit Beginn des Projektes unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und stellte für sich genommen keinen Anlaß mehr für Revisionen dar.
Die Regeln für den Spritzentausch wurden in der Arbeitsgruppe entwickelt und in der Anstaltsverfügung vom 10.06.1996 festgehalten. Danach wurde klargestellt, daß der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln sowie von Alkohol verboten ist und disziplinarisch sowie gegebenenfalls strafrechtlich geahndet wird. Im einzelnen wurden u.a. folgende Regelungen beschlossen:
Bei den Spritzen handelt es sich um 1ml-Insulinspritzen mit festsitzender 12mm-Kanüle, die unter den KonsumentInnen sehr beliebt sind. Von Anfang an sollte beobachtet werden, ob es zu Akzeptanzproblemen kommt, und eventuell Spritzen mit längeren und stabileren Kanülen ausgegeben werden müssen.
Ascorbinsäure und Alkoholtupfer konnten zunächst frei aus eigens dafür hergestellten Behältnissen entnommen werden. Aufgrund der hohen Nachfrage war die Versorgung der KonsumentInnen damit nicht durchgehend sichergestellt. Daraufhin wurde ab dem 23.08.1998 ein Alkoholtupfer und zwei Päckchen Ascorbinsäure pro Spritze durch die Automaten mit ausgegeben.
Die Wartung, das Auffüllen, Entleeren und Überprüfen der Automaten wurde von zwei Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes, dem Sachbearbeiter des Vollzugsdienstleiters und dem Ausbildungsbeamten, übernommen. Diese Zuständigkeit der Anstalt für die Automaten wurde damit begründet, daß bei Störungen, Standortentscheidungen etc. unmittelbar reagiert werden kann.
Die gebrauchten Spritzen werden über das Krankenrevier entsorgt.
3.4 Teilnahme am Spritzentausch über Attrappen
Der Einstieg in den Spritzentausch erfolgte für die Insassen über eine Spritzenattrappe ("Dummy"), eine nicht gebrauchsfähige Spritze, mit der über den Spritzentauschautomaten eine erste sterile Spritze eingetauscht werden konnte. Eine Regelung, daß an eine Person eine Attrappe nur einmal ausgegeben wird, wurde nicht erlassen.
An weitere Voraussetzungen wurde die Teilnahme am Spritzentausch nicht geknüpft. Somit stand das Angebot auch Subsitutierten offen. Insofern handelte es sich im Vergleich zu den Spritzentauschprojekten in der Schweiz und Niedersachsen bei dem Hamburger Modellversuch um ein besonders niedrigschwelliges Angebot.
Zusammen mit den Attrappen erhielten die Insassen je ein Päckchen Ascorbinsäure, einen Alkoholtupfer und ein verschraubbares, durchsichtiges Plastikröhrchen, in dem die Spritze zum Schutz vor Stichverletzungen aufzubewahren war.
Die Arbeitsgruppe beschloß am 13.09.1996 die Möglichkeit, Attrappen auch außerhalb der Sprechzeit der KODROBS, z.B. am Wochenende, durch die Schichtführer auszuhändigen. Dabei sollte in jedem Fall auf die Notwendigkeit einer Drogenberatung hingewiesen und die Informationsschrift für Insassen mitgegeben werden.
3.5 Information und Fortbildung
Die Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen wurden überwiegend von HIDA und teilweise auch von der Arbeitsgruppe angeboten. Diese Maßnahmen zielten darauf ab, Akzeptanz und Verhaltenssicherheit der Bediensteten und Gefangenen zu fördern und Wissen über die Infektionsrisiken und -prophylaxe im Strafvollzug zu vermitteln.
Die Arbeitsgruppe berief im Vorfeld des Spritzentauschprojekts drei und nach der Installation der Automaten eine weitere Veranstaltung zur Information der MitarbeiterInnen ein. Diese Veranstaltungen wurden von jeweils 30 bis 35 MitarbeiterInnen besucht. Neben dem Allgemeinen Vollzugsdienst nahmen Krankenpfleger und Abteilungsleiter teil. Thematisiert wurden vor allem der Stand der Vorbereitungen beziehungsweise des Projektes, die Regelungen und organisatorische Fragen. Besonders im Vorfeld bestand ein hoher Informations- und Diskussionsbedarf der Bediensteten. Skepsis und Verhaltensunsicherheit wurden vor allem in bezug auf den vollzuglichen Widerspruch des Projektes geäußert, der sich für die Bediensteten aus der Überwachung des Abstinenzgebots einerseits und der offiziellen Vergabe von Spritzen andererseits ergibt.
Eine Besprechung, an der alle AbteilungsleiterInnen aus der Anstalt teilnahmen, fand am 01.11.1996 statt.
Den Projektbriefkasten und die Einzelsprechzeiten, die von der Arbeitsgruppe angeboten wurden, nutzten weder die Insassen noch die Bediensteten.
Von der externen Einrichtung HIDA wurden vor Beginn des Projektes drei dreitägige Fortbildungsseminare zum Themenspektrum Infektionsprophylaxe im Strafvollzug, Infektionsrisiken und Drogenkonsum durchgeführt. Die rund zehn TeilnehmerInnen pro Termin setzten sich aus Krankenrevier, Abteilungsleitung und überwiegend dem Allgemeinen Vollzugsdienst zusammen.
Für die InsassInnen wurden in den Wochen vor Beginn des Projektes sechs anderthalb- bis zweieinhalbstündige Informationsveranstaltungen angeboten. Insgesamt nahmen etwa 70 Inhaftierte teil. Es wurde über die Anliegen des Projektes, seine Organisation und die Regelungen informiert und teilweise eingehend diskutiert. Eine dieser Informationsveranstaltungen fand in der Schule statt, eine andere war als Vollversammlung angesetzt, zu der allerdings nur 12 Inhaftierte erschienen.
Nach dem Beginn der Spritzenausgabe am 26.06.96 wurden bis zum 08.08.1996 noch zwölf weitere Sprechstunden à 2,5 Stunden von HIDA, jeweils getrennt für Gefangene und Bedienstete, angeboten.
Das Angebot für die Inhaftierten wurde von 39 Personen wahrgenommen, die überwiegend von sich aus die Drogenberatung aufsuchten. Etwa 10 weitere Personen wurden auf dem Anstaltsgelände angesprochen und acht an den Arbeitsplätzen angetroffen. Mit 23 Personen wurden intensive Einzelberatungsgespräche geführt und mit acht Frauen ein Gruppenberatungsgespräch durchgeführt. Neben Fragen des Konsums, der Infektionsprophylaxe und des Spritzentauschprojektes wurden auch allgemeine drogenpolitische Themen, die allgemeine Situation im Strafvollzug und der Umgang mit Alkohol erörtert.
Da nur vier MitarbeiterInnen der Anstalt zu HIDA ins Sprechzimmer kamen, ging diese Einrichtung dazu über, die MitarbeiterInnen an ihren Arbeitsplätzen aufzusuchen, wodurch letztlich 28 MitarbeiterInnen erreicht wurden. Es stellte sich heraus, daß die MitarbeiterInnen sehr wohl Interesse am Thema hatten. In den Betrieben fanden teilweise intensive Gespräche statt, an denen sich auch die dort arbeitenden Insassen beteiligten, so daß die Trennung der Sprechstunden nicht durchgehalten wurde. Die Tischlerei wurde zweimal besucht. Daneben fanden Gespräche in der Malerwerkstatt, im Krankenrevier, in der Kammer, im Tiefbaubetrieb, auf den Stationen des Haupthauses, in der Frauenabteilung, in der Revisionsabteilung und im Zimmereibetrieb statt.
Eine zweite Vollversammlung für die Inhaftierten, die HIDA für den 17.10.1996 angesetzt hatte, wurde nicht mehr wahrgenommen.
In ihrem Kurzbericht vom 13.08.1996 empfahl HIDA der Arbeitsgruppe, die Sprechstunden durch ein "Sorgentelefon" abzulösen. Dafür wurden den MitarbeiterInnen der Anstalt XII insgesamt drei Telefonnummern von Mitarbeitern des Strafvollzugsamtes bzw. von HIDA bekanntgegeben.
4. Konzeption der Untersuchung
4.1 Ziele und erkenntnisleitende Fragestellungen
Ziel dieses Modellversuchs war es, Erfahrungswerte mit der Ausgabe von sterilen Injektionsbestecken zu eruieren und darüber hinaus dahingehend zu überprüfen, ob und in welcher Form das Spritzentauschprogramm weitergeführt werden kann.
Ziel der wissenschaftlichen Begleitung und Beurteilung des geplanten Pilotprojekts war es zu erheben, ob und inwieweit das Ziel des Modellversuchs erreicht wurde.
Dieser Begleitforschung wurden daher folgende erkenntnisleitende Fragestellungen zugrunde gelegt:
4.2 Methodologische Diskussion
Vieles, was die Durchführung eines solchen Programms nach sich ziehen kann, war jedoch nicht antizipierbar. Den Kernteil der Begleitforschung bildete daher die offene Erhebung des Vollzugsalltags mit qualitativen Methoden, die vor "Überraschungen" nicht haltmachen müssen.
Eine qualitative Methode läßt eine Modifikation des Vorgehens zu, so daß auch neu auftretende Aspekte einbezogen werden können. Sie ist offen für "Rückwirkungen" aus dem Feld und für Flexibilität der Anpassung an unerwartete Beobachtungen im Feld (vgl. Meinefeld 1997).
Auch mußte bei der Eruierung der zu erhebenden Inhalte die Vielfalt subjektiver Interpretationen sowie der Aufweis der Art der Verknüpfung der Interpretationsinhalte als kausale, konditional und anders geartete Zusammenhänge möglich sein. Da der Erhebungsprozeß dementsprechend offen gestaltet werden mußte, und sich die qualitative Methodologie primär für das "Wie" dieser Zusammenhänge und deren innere Struktur vor allem aus der Sicht der jeweils Betroffenen interessiert, war der Einsatz qualitativer Instrumente notwendig. Dabei geht es nicht um eine große Zahl von Fällen, sondern um für die Fragestellung typischer Fälle, woraus sich ableitet, daß Repräsentativität kein entscheidendes Auswahlkriterium ist. Angemessenheit für die theoretische Fragestellung ist entscheidend (vgl. Lamnek 1995).
Standardisierte Fragebögen können das soziale Feld in seiner Vielfalt einschränken, es nur sehr ausschnittweise erfassen und komplexe Strukturen zu sehr vereinfacht und zu reduziert darstellen. Durch die zwingende Fixierung des Erhebungsinstrumentariums vor Erhebungsbeginn fehlt der standardisierten Befragung Offenheit für Unerwartetes.
Die quantitative Methodologie zielt darauf ab, zu Aussagen über Häufigkeiten, Lage-, Verteilungs- und Streuungsparameter zu gelangen, Maße für Sicherheit und Stärke von Zusammenhängen zu finden und theoretische Modelle zu überprüfen.
Eine Kombination von qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden ermöglicht deshalb einerseits das Herausarbeiten von Zusammenhängen und Handlungsmustern, andererseits können die Daten des standardisierten Verfahrens zur Erhärtung der eruierten Ergebnisse dienen. So wird anhand der qualitativen Vorgehensweise die Komplexität zusammenhängender Sinnstrukturen empirisch nachgezeichnet, und anhand der quantitativen Vorgehensweise die Verbreitung dieser Strukturen in der sozialen Wirklichkeit (hier: der Institution Strafvollzug) untersucht.
4.3 Durchführung der Untersuchung
Die Erhebung der empirischen Daten erfolgte in einem Längsschnittdesign von zwei Phasen, wobei die erste Erhebungsphase (06.05.-21.06.1996) mit Einführung des Spritzentausches (26.06.1996) abschloß und die zweite Erhebungsphase (23.01.-13.03.1997) sieben Monate nach Einführung des Spritzentausches begann. Die Forschungsmethode setzte sich für beide Erhebungszeiträume aus einem quantitativen sowie aus einem qualitativen Vorgehen zusammen.
Dafür wurden in der Anstalt Totalerhebungen mit weitestgehend standardisierten Instrumenten und qualitative, unstandardisierte Intensivinterviews durchgeführt. Parallel zu diesen Phasen wurden während der gesamten Laufzeit der Studie intensive Gespräche ("fortlaufende Interviews") mit ausgewählten InsassInnen und MitarbeiterInnen geführt.
Zu den zwei standardisierten Totalerhebungen wurden umfangreiche Fragebögen an jeweils alle Inhaftierten und MitarbeiterInnen ausgegeben. In Einzelfällen wurde entschieden, ob bei der Beantwortung der Bögen die Mithilfe einer Mitarbeiterin der wissenschaftlichen Begleitforschung geboten war.
Die Beantwortung eines Fragebogens dauerte für die MitarbeiterInnen der Anstalt durchschnittlich 20-25 Minuten. Der Fragebogen für die InsassInnen war um einiges umfangreicher und dauerte in der Beantwortung durchschnittlich 50-70 Minuten.
In beiden Erhebungsphasen war der prozentuale Rücklauf sehr zufriedenstellend. In der ersten Erhebungsphase betrug der Rücklauf bei den InsassInnen 69,2% und bei den MitarbeiterInnen 73,3%; und in der zweiten Erhebungsphase bei den InsassInnen 79,9% und bei den MitarbeiterInnen 71,1%.
Die in Kapitel 4.2 genannten Grenzen quantitativer Forschung wurden vor allem bei den Fragen zum Konsumverhalten der Probanden deutlich. Zu diesem Themenbereich wurde die Beantwortung der Fragen weitaus häufiger verweigert als bei allen anderen Themen. Auch muß davon ausgegangen werden, daß die dort gemachten Angaben oft nicht "der Wahrheit entsprachen", da sie sich zum einen sehr von den qualitativen Ergebnissen unterschieden, und zum anderen die Interviewpartner der qualitativen Interviews selbst zugaben, die Fragen des Fragebogens bezüglich ihres Konsumverhaltens nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt zu haben. Es muß bedacht werden, daß die Hemmungen bei der Beantwortung von Fragen, die ein Verhalten thematisieren, das von den Probanden als "nicht dem Reglement und den Anforderungen entsprechend" und somit als "unerwünscht" eingestuft wird, für viele nicht zu überwinden sind. Diese Hemmungen potenzieren sich in einer Institution wie der einer Haftanstalt. Da es sich in diesen Erhebungen bei dem angesprochenen Problem hauptsächlich um die Themen des Needle-Sharings und des Versuchungsaspekts handelte, kam noch ein weiterer erschwerender Faktor hinzu, da der Proband sich durch ein Zugeben "risikoreichen Verhaltens" selbst eingestehen mußte, in welcher Gefahr er sich befand. Da es für viele aber einfacher war, diese Gedanken und Ängste zu verdrängen, führten auch diese Beweggründe oft zu "falschen" Angaben oder Antwortverweigerungen. Da eine standardisierte Befragung längst nicht die Intensität eines qualitativen Interviews hat, die man aber braucht, um auf Themen, die den Befragten Überwindung kosten, einzugehen, muß abschließend festgestellt werden, daß sich eine quantitative Befragung für die Themen des Konsumverhaltens nicht eignet.
In den beiden qualitativen Erhebungen wurden 62 Probanden (jeweils 31), die sich ebenfalls aus den Inhaftierten und MitarbeiterInnen zusammensetzten, anhand eines Leitfadeninterviews befragt.
Ein Leitfadeninterview wirkt einem entscheidenden Nachteil des qualitativen Interviews, nämlich der Gefahr, daß nicht alle forschungsrelevanten Themenkomplexe vom Probanden angesprochen werden, entgegen. Dem qualitativen Interview werden dabei Leitfadenpunkte zugrunde gelegt, die gewährleisten, daß alle Themenbereiche, die zur Beantwortung der Forschungsfrage relevant sein können, Berücksichtigung finden. Auch ein gewisses Maß an Vergleichbarkeit der Interviewergebnisse wird durch die Orientierung an einem Leitfaden garantiert, da sonst bei einem "rein" qualitativen Interview die Gefahr bestände, daß die einzelnen Erhebungen zu individuell verlaufen und somit eine Vergleichbarkeit kaum gewährleistet wäre. Dieser Kompromiß, der einen Ausgleich zwischen dem Forschungsinteresse des Interviewers und der individuellen Sichtweise des Befragten ermöglicht, und der sich gegen eine ungleichmäßige Verteilung des Gestaltungsspielraumes wendet, wird von Witzel (1982) in seiner Darstellung des "problemzentrierten Interviews" ausführlich erläutert.
Die Interviews, bei denen ausnahmslos nur der/die Befragte und die Interviewerin zugegen waren, wurden mit Tonbandgeräten aufgezeichnet. Nach Beendung des Interviews wurde von der Forscherin ein Interviewprotokoll angefertigt mit Angaben über die Kontaktaufnahme und Besonderheiten der Situation oder auch des Probanden. Die Dauer der Interviews lag zwischen 1,5 und 6 Stunden und betrug durchschnittlich 2,5 bis 3 Stunden.
Die Probanden setzten sich zusammen aus 18 MitarbeiterInnen (jeweils 9 in einer Erhebungsphase) und 44 InsassInnen (jeweils 22 in einer Erhebungsphase). Zu den MitarbeiterInnen gehörten Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes, AbteilungsleiterInnen und medizinisches Personal. In der Gruppe der Inhaftierten waren die InsassInnen mit einer Drogenproblematik zu zwei Drittel vertreten und somit eigentlich überrepräsentiert. Aber wie bereits verdeutlicht, darf bei qualitativer Forschung nicht Repräsentativität das entscheidende Auswahlkriterium sein, sondern Angemessenheit für die theoretische Fragestellung und die inhaltliche Problematik, da hierbei weniger interessiert, wie ein Problem statistisch verteilt ist, sondern welche Probleme es tatsächlich gibt und wie sie beschaffen sind.
Der retrospektive Charakter der qualitativen Interviews, was meint, daß die Ergebnisse sich nicht nur auf die Zeit der Befragung beziehen, sondern auch "zurückblickend" den Projektverlauf beurteilen, wurde ergänzt durch fortlaufende Interviews, die parallel zu diesen Phasen während der gesamten Laufzeit der Studie mit ausgewählten InsassInnen und MitarbeiterInnen geführt wurden. Diese intensiven Gespräche fanden in ca. drei- bis vierwöchentlichem Abstand mit jeweils sechs bis acht Personen statt. So wurde sichergestellt, daß vor allem auch nach Abschluß der zweiten Erhebungsphase bis zum Ende des zu beobachtenden Projektzeitraums keine entscheidenden Veränderungen zu den eruierten Ergebnissen auffällig wurden, die sonst in eine abschließende Beurteilung des Projekts hätten mit einfließen müssen.
Zusätzlich zu den vorgestellten Erhebungsmethoden wurde bei der Beurteilung des Projekts auf Daten zurückgegriffen, die mittels verschiedener Dokumentationsbögen erfaßt wurden. Diese Bögen, die von der wissenschaftlichen Begleitforschung entworfen und in die Arbeitsgruppe des Projekts gereicht wurden, umfaßten die Beschreibung von Fortbildungen, Informationsveranstaltungen und Sprechstunden, die Auflistung der ausgegebenen Spritzenattrappen, die Registrierung des Spritzenumlaufs durch die Automaten und die Dokumentation von Spritzenfunden, die nicht dem Reglement entsprechend aufbewahrt wurden. Bedauerlicher Weise geschah sowohl die Registrierung der an den Automaten getauschten Spritzen als auch die Dokumentation der Spritzenfunde in einem nicht ausreichenden Maße. Auf die wiederholte Bitte der Begleitforschung, dies zu verbessern, wurde nicht eingegangen. So kann zum Beispiel nicht abschließend geklärt werden, wie lange ein Automat, wenn er defekt war, keine Spritzen getauscht hat. Auch wurde die Einhaltung des 1:1-Tauschs nur phasenweise registriert. Da auch der Bitte, die Spritzenfunde auch vor der Installation der Automaten zu registrieren, nicht nachgekommen wurde, gibt es keine anstaltsinternen Daten darüber, ob Spritzen häufiger oder seltener seit Einführung des Spritzentauschs gefunden wurden.
Die Analysen der quantitativen Daten wurden mit dem Statistikprogrammpaket SPSS (Norusis & SPSS Inc., 1992) durchgeführt.
Neben einer univariaten Betrachtung, die einen Gesamtüberblick über alle erhobenen Daten gibt, wurden bei der bivariaten Auswertung Schwerpunkte zum einen auf Grundlage der erkenntnisleitenden Fragestellungen und zum anderen an den qualitativen Ergebnissen orientiert gesetzt.
Die Auswertung der qualitativen Interviews erfolgte in fünf Schritten. Zunächst wurden die Tonbandaufnahmen transkribiert. Dies geschah wortwörtlich und mit Hinweisen auf Unterbrechungen, Pausen, Gefühlsregungen (z.B. "lachen") und andere Auffälligkeiten. In einem zweiten Schritt wurden die Transkriptionen paraphrasiert. Durch dieses inhaltsanalytische Vorgehen wurden die Interviewtexte so zusammengefaßt, daß die Paraphrasierungen die Inhalte der Aussagen der Probanden herauskristallisiert wiedergaben. Der dritte Schritt war die Bearbeitung der paraphrasierten Texte mit dem Computerprogramm zur qualitativen Inhaltsanalyse "Winmax Professional". Hier wurden die Texte in inhaltliche Segmente unterteilt und verschiedenen Code-Kategorien zugeordnet. Der nächste Schritt war die Auswertung der nach den Codierungen zusammengestellten Textsegmente. In diesem Schritt wurden erste Hypothesen aufgestellt. Im fünften und letzten Schritt wurden zunächst die aufgestellten Hypothesen überprüft, indem die Textsegmente, auf die sich die Hypothesen bezogen, bis zum Original des Interviewtextes zurückverfolgt wurden. So entstanden Interpretationstexte.
Alle die Analyse betreffenden Schritte wurden zweimal " von je zwei verschiedenen Mitarbeiterinnen des Projekts - durchgeführt, um so die Auswertung zu kontrollieren.
Abschließend folgen noch einige kurze Erläuterungen, die sich auf die Auswertung beziehen:
5. Schlußbetrachtung und Überlegungen zu Konsequenzen
Die pilotprojektartige Bedingung dieses Modellversuchs ergab, daß nur durch die unabhängige Begleitforschung viele Informationen, die ein "inoffizielles" Verhalten der Inhaftierten und Mitarbeiter betreffen, thematisiert werden konnten, und nur so eine sachgerechte abschließende Bewertung möglich war.
Das Ziel des Spritzentauschprojekts, durch die Vergabe von sterilen Spritzen über Automaten das Infektionsrisiko beim gemeinsamen Gebrauch von Spritzen wesentlich zu reduzieren, wurde nicht erreicht. Das Needle-Sharing wurde weiterhin regelmäßig praktiziert und nahm lediglich in einem sehr geringen Maße ab.
Inwieweit sich - aufgrund dieses Ergebnisses - zumindest die Möglichkeit der Konsumenten, auf sterile Spritzen zurückzugreifen, rechtfertigen läßt, muß mit den weiteren Auswirkungen des Projekts abgewogen werden.
Die Befürchtung, daß die offizielle Möglichkeit des Spritzentauschs die Inhaftierten bezüglich des Konsums harter Drogen in Versuchung führt, wurde insofern bestätigt, als hauptsächlich die Insassen, die aufgrund von Ansteckungsgefahren beim Needle-Sharing auf intravenösen Konsum verzichtet haben, teilweise ihr Konsumverhalten änderten. Einfluß hatten die Automaten vor allem auf "Umstiege auf die Spritze", indem Drogen intravenös statt anders appliziert wurden, und auf "Wiedereinstiege", unter denen besonders die Konsumenten litten, die den Vollzug sonst als "Schonraum" positiv empfunden haben.
Die erhoffte Auswirkung des Projekts, die Anzahl und die Aufbewahrungsorte von Spritzen durch die offizielle Vergabe dieser und dem damit zusammenhängenden Reglement kontrollierbarer zu machen, ist nicht eingetreten. Die Anzahl der sich im Umlauf befindenden Spritzen hat sich erhöht, und die Spritzen wurden nicht vorschriftsgemäß aufbewahrt. Die Mitarbeiter und auch Inhaftierte empfanden diese Situation in zunehmendem Maße als "unangenehm" und sahen darin teilweise auch ein erhöhtes Risiko, sich an einer Spritze zu verletzen. Bei einigen Mitarbeitern führte dies zu einem "lockereren" Revisionsverhalten. Die bereits im Vorwege ablehnende und skeptische Haltung der Mitarbeiter dem Projekt gegenüber, die im Laufe des Projekts sogar noch zunahm, ist auch auf diese negativen vollzuglichen Auswirkungen zurückzuführen.
Abschließend beurteilt kann unter den Bedingungen des Hamburger Modellversuchs in der JVA Vierlande - vor dem Hintergrund des sehr geringen Erfolges bei der Reduzierung des Needle-Sharings und in Anbetracht der Auswirkungen der Spritzenvergabe auf den Vollzugsalltag sowie auf das Konsumverhalten - eine Fortführung des Spritzentauschprojekts nicht empfohlen werden.
Entscheidend für die geringe Reduzierung des Needle-Sharings war:
Eine weitere Voraussetzung, die bei einer Durchführung solch eines Projekts gegeben sein muß, ist die Unterstützung der Mitarbeiter. Nicht nur die Anstaltsleitung muß hinter diesem Projekt stehen, um einen störungsfreien Ablauf zu garantieren, sondern auch die MitarbeiterInnen der betreffenden Vollzugseinrichtung.
Auf die in Versuchung führende Wirkung der Spritzenvergabe hätten mögliche Veränderungen der Rahmenbedingungen allerdings keinen Einfluß. Inwieweit diese Veränderungen die bisher eruierten negativen vollzuglichen Auswirkungen beeinflussen könnten, kann nicht beantwortet werden. Der vollzugliche Widerspruch, daß Drogen verboten und Spritzen erlaubt sind, wäre allenfalls durch eine Freigabe von Drogen aufzulösen.
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